Daran schloss sich das Referendariat an mit jeweils einem halben Jahr Ausbildung
            am Zivilgericht und bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Auslandsstation in einer
            Rechtsanwaltsfirma in Neuseeland. Danach zweites  Staatsexamen und noch ein Jahr
            Aufenthalt in Neuseeland, Australien und den Fidschi-Inseln.
            Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1983 hatte ich im Jahre 1986
            das Glück, als freie Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Berlin e.V. tätig werden
            zu dürfen, und zwar in dem Bereich Reiserecht.
            Zehn Jahre lang berichteten mir dort einmal pro Woche bis zu zwanzig Reisende von
            "Pleiten, Pech und Pannen", Urlaubsfreud und Urlaubsleid, von Reisemängeln und Abenteuern
            bei
            Abhilfeverlangen
            vor Ort - teils mit teils gegen die örtlichen Reiseleitungen - und
            ließen sich von mir helfen bei ihrer Reisereklamation, der Anspruchsanmeldung, der Reisepreisminderung
            und der Anmeldung ihrer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit oder
            Schadensersatz bei Personen- und Gepäckschäden
            oder
            Ersatz von Mehraufwendungen
            und dergleichen Problemen
            mehr.
            Ich fand diesen Tätigkeitsbereich spannend und richtete bald auch meine
            Kanzlei hauptsächlich darauf aus, führte Prozesse in der ganzen Bundesrepublik
            und erlebte alle Veränderungen und Wandelungen sowohl im Gesetz, in dem sich das
            Reiserecht ständig um Zusatznormen erweiterte, als auch in der Reise-Rechtsprechung
            bundesweit in den vergangenen 23 Jahren mit, passte meine Strategien diesen Veränderungen
            immer wieder an.
            Seit auch der EuGH (der Europäische Gerichtshof) ein Mitspracherecht hat, sind weitere Änderungen geschehen, einige Rechte der Reisenden verbessert und gefestigt worden, aber auch neue Rechtsunsicherheiten entstanden, mit denen ein Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht jedoch auch im Hier und Jetzt bereits umzugehen verstehen muss. Einheitlichkeit der Rechtsprechung und Rechtssicherheit gibt es im Reiserecht meiner Erfahrung nach eher weniger, so dass meiner Meinung nach Courage, die Argumentation im Einzelfall und Verhandlungsgeschick die Hauptwerkzeuge des Anwalts sind.
            Anfangs hatte ich Kollegen in zahlreichen anderen Städten der BRD, die dort regelmäßig die Gerichtsverhandlungen als meine Unterbevollmächtigten für mich durchführten, während ich alles Schriftliche erledigte und alle Schriftsätze verfasste.
            Seit Einführung der sog. Güteverhandlung mache ich fast immer auch die gerichtliche Vertretung selbst , da ich nun als Prozessbevollmächtigte und zugleich auch noch als "instruierte Vertreterin" des Reisenden auftrete, damit nicht auch er noch zu dem oft fernen Gericht reisen muss.
            Somit bin ich nun selbst sehr oft reisend, meistens jedoch auf einer sog.
            Individualreise,
            deren Probleme beachtlicher sein können als die bei einer veranstalteten Pauschalreise, die aber nicht vom Reisevertragsrecht geregelt werden. Dennoch bin ich tagsüber fast immer in meinen Verkehrsmitteln telefonisch zu erreichen, über Umleitung auf mein Handy.
            Meine ganze Arbeitsweise hat sich den neuen Bedürfnissen des Reiserechts  und der Zivilprozessordnung angepasst, ist flexibler und mobiler und dadurch auch etwas unkonventioneller geworden.
            Ich vertrete Reisende im gesamten Bundesgebiet und verkehre mit ihnen oft nur schriftlich und telefonisch, bin aber in besonderen Fällen - je nach Bedarf - sogar dazu bereit, eine Besprechung der Sache am Wohnsitz nicht in Berlin ansässiger Mandanten durchzuführen z.B. in Mark Brandenburg bis hin zu Mecklenburg-Vorpommern. Je nach Bedarf des Einzelfalles.
            Reiseveranstalter und Reisemittler dagegen vertrete ich mittlerweile gar nicht mehr, da ich spürte, dass ein engagiertes Vertreten der Verbraucher und zugleich der Unternehmer mir nicht machbar erscheint, das Immer-wieder-Umschalten auf widerstreitende Interessenlagen mir nicht liegt.
            Meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind das
            Mietrecht, das
            Wohnungseigentumsrecht
            (selbst Wohnungseigentümerin und im Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft), das
            Vereinsrecht
            (selbst Mitglied in Vereinen, u.a. einem Kleingartenverein), das Familienrecht (die gütliche, einvernehmliche Ehescheidung) und das
            Verbraucherrecht.